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Landwirtschaftsbetriebe erhalten ab 2026 Steuerrückvergütung in ursprünglicher Höhe

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Gesetz

Maßgeblich für die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung in ursprünglicher Höhe ist das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2025 I Nr. 341). Das Gesetz gilt mit Wirkung ab 2026.

Historie

Seit dem 1.1.2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel an Steuern zurück. Das entspricht 45,6 % des vollen Steuersatzes von 47,04 Cent pro Liter. Diese Rückvergütung erhielten Landwirtinnen und Landwirte zuletzt bis zum 29.2.2024. Im vergangenen Jahr 2025 betrug der Entlastungsbetrag nur noch 6,44 Cent pro Liter. Zum 1.1.2026 sollte die Entlastung komplett entfallen.

Mit der Wiedereinführung der Rückvergütung in ursprünglicher Höhe rechnet der Gesetzgeber laut Gesetzentwurf mit einer dauerhaften Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe von rund € 430 Mio. jährlich.

Durchführung

Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Für die Rückvergütung müssen die Betriebe einen Antrag stellen. Dies ist nur online möglich. Für die Antragstellung muss ein Zugang zum Zoll-Portal mittels Geschäftskundenkonto eingerichtet werden. Nach Anmeldung kann der Entlastungsantrag digital ausgefüllt werden. Anzugeben sind verbrauchte Liter Agrardiesel je Maschine/Fahrzeug und eine Bestandsrechnung.

Außerdem ist eine Selbsterklärung zu den staatlichen Beihilfen auszufüllen. Die Antragsfrist endet jeweils am 31.12. des Folgejahres. Weitere Informationen finden Landwirte unter:

www.zoll.de/Agrardieselentlastung

Stand: 24. Februar 2026

Bild: photocrew - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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